Preise
Wir vertreten gegenüber unseren Mandanten eine klare Preisstruktur. Der Gesetzgeber gibt in der Steuerberatervergütungsverordnung einen klaren Rahmen vor.
Wir vertreten die Philosophie, dass unsere Mandanten mit der bezahlten Rechnung für die Steuererklärung auch einen Anspruch auf eine gute Beratung haben. Daher verlangen wir für normale Beratungen im Rahmen der Steuererklärung keine extra Gebühren. Erst bei aufwändigeren Angelegenheiten, wie Betriebsprüfungen, Umwandlungen oder Erbfolgeberatung wird eine Gebühr fällig.
Hier einige Beispiele aus der Steuerberatergebührenverordnung:
Arbeitnehmer mit 38.000 EUR Jahresbruttogehalt. (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und § 27 Abs. 1 Nr. 1 StbGebV)
Einkommensteuer 1/10 Tabelle A EUR 106,10
Anlage N 1/20 Tabelle A EUR 53,05
+ eventueller Auslagenpauschale
+ 19 % Umsatzsteuer EUR 30,24
= gesamt EUR 189,39
(Bei Grenzgängern werden 2/20 verlangt!)
Rentner mit 1.500 EUR monatlicher Rente (Rentenbeginn vor 2005). (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und § 27 Abs. 1 Nr. 1 StbGebV)
Einkommensteuer 1/10 Tabelle A EUR 71,20
Anlage R 1/20 Tabelle A EUR 35,60
+ eventueller Auslagenpauschale
+ 19 % Umsatzsteuer EUR 20,30
= gesamt EUR 127,10
Arbeitnehmer mit 48.000 EUR und einer vermieteten Wohnung (Mieteinnahmen 6.000 EUR). (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und § 27 Abs. 1 Nr. 1 StbGebV)
Einkommensteuer 1/10 Tabelle A EUR 123,00
Anlage N 1/20 Tabelle A EUR 61,50
Anlage V 4/20 Tabelle A EUR 79,60
+ eventueller Auslagenpauschale
+ 19 % Umsatzsteuer EUR 50,18
= gesamt EUR 314,28
Selbständiger mit einer Einnahme-Überschussrechnung (Umsatz 100.000 EUR, Gewinn 58.000 EUR)
Einkommensteuer 1/10 Tabelle A EUR 132,00
Umsatzsteuer 2/10 Tabelle A EUR 114,20
Gewerbesteuer 2/10 Tabelle A EUR 264,00
Einnahme-Überschuss-Rechnung
20/10 Tabelle B EUR 696,00
+ eventueller Auslagenpauschale
+ 19 % Umsatzsteuer EUR 229,18
= gesamt EUR 1.435,38
Bilanzierender Handwerker (Umsatz 300.000 EUR, Bilanzsumme 250.000 EUR, Gewinn 45.000 EUR)
Einkommensteuer 1/10 Tabelle A EUR 114,60
Umsatzsteuer 2/10 Tabelle A EUR 178,40
Gewerbesteuer 2/20 Tabelle A EUR 229,20
Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
20/10 Tabelle B EUR 1.210,00
+ eventueller Auslagenpauschale
+ 19 % Umsatzsteuer EUR 329,12
= gesamt EUR 2.061,32
Stundensätze soweit nicht über Gebührenverordnung abrechenbar (je angefangene halbe Stunde)
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| EUR |
Internationale Beratung Steuerberater Buchhaltung |
| 62,50 45,00 30,00 |
(Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um Anhaltswerte und keine verbindlichen Angebote handelt. Ausgangspunkt waren hierbei einfache Sachverhalte. Bei umfangreichen Tätigkeiten (Grenzgängern, Doppelte Haushaltsführung, große Vermietungsobjekte etc. kann sich die Gebühr individuell erhöhen. Gerne unterbreiten wir Ihnen persönlich ein verbindliches Angebot.)
Die Tabelle A und B der Steuerberatervergütungsverordnung können Sie hier komplett anschauen.